Rechtssatz
Kein Rücktritt vom Versuch mangels Freiwilligkeit, wenn der Täter die Ausführung eines Bankraubversuches wegen vermehrten Kundenaufkommens und Herannahen einer Gendarmeriestreife aufgibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109973Im RIS seit
23.05.1998Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021