RS OGH 2021/6/10 12Os25/98, 14Os78/06m, 11Os147/11v, 15Os56/21f

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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Rechtssatz

Kein Rücktritt vom Versuch mangels Freiwilligkeit, wenn der Täter die Ausführung eines Bankraubversuches wegen vermehrten Kundenaufkommens und Herannahen einer Gendarmeriestreife aufgibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109973

Im RIS seit

23.05.1998

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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