RS OGH 2012/2/27 Rkv1/98, Rkv1/01, 5Ob239/08w, 9Ob65/11s

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Veröffentlicht am 30.06.1998
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Rechtssatz

Die Argumente des jüngeren Schrifttums, im Verfahren außer Streitsachen, zumindest in den echten Streitsachen, sei die Wiederaufnahme in Analogie zu den §§ 530 ff ZPO zuzulassen, sind stichhältig; die gegenteilige Rechtsprechung sollte deshalb nicht fortgeschrieben werden.Die Argumente des jüngeren Schrifttums, im Verfahren außer Streitsachen, zumindest in den echten Streitsachen, sei die Wiederaufnahme in Analogie zu den Paragraphen 530, ff ZPO zuzulassen, sind stichhältig; die gegenteilige Rechtsprechung sollte deshalb nicht fortgeschrieben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110299

Im RIS seit

30.07.1998

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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