Norm
MRG §1 Abs1Rechtssatz
Der Begriff der "Geschäftsräumlichkeit in § 1 Abs 1 MRG ist weit zu verstehen, wie nicht zuletzt die darin enthaltene, bloß beispielhafte Aufzählung zeigt.Der Begriff der "Geschäftsräumlichkeit in Paragraph eins, Absatz eins, MRG ist weit zu verstehen, wie nicht zuletzt die darin enthaltene, bloß beispielhafte Aufzählung zeigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110398Im RIS seit
08.08.1998Zuletzt aktualisiert am
27.04.2023