RS OGH 1998/7/28 1Ob108/98h, 7Ob54/01v, 4Ob215/19z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.07.1998
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Norm

TabMG 1968 §17
TabMG 1996 §24

Rechtssatz

Die Regelung des § 24 TabMG 1996 entspricht im wesentlichen der vorherigen Rechtslage des § 17 TabMG 1968. Daraus lassen sich keine Rechte eines allfälligen Bewerbers um eine Tabaktrafik ableiten, sondern es handelt sich dabei um Bestimmungen, die den inneren Willensbildungsprozess des Monopolisten regeln.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 108/98h
    Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 108/98h
  • 7 Ob 54/01v
    Entscheidungstext OGH 14.03.2001 7 Ob 54/01v
  • 4 Ob 215/19z
    Entscheidungstext OGH 19.12.2019 4 Ob 215/19z
    Beisatz: Ob der Monopolist an einem gewissen Standort eine neue Tabaktrafik zur Nahversorgung mit Tabakwaren als erforderlich erachtet, ist eine Frage des inneren Willensbildungsprozesses des Monopolisten. Dieser dient zwar als vorvertragliche Schutz? und Sorgfaltspflicht auch dem Schutz der Interessen der benachbarten Tabaktrafiken, räumt einem dritten Interessenten aber keine Rechte ein (7 Ob 54/01v). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110430

Im RIS seit

27.08.1998

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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