RS OGH 2012/10/22 10ObS239/98i, 9ObA114/12y

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Veröffentlicht am 15.09.1998
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Norm

KollV für Handelsangestellte allg

Rechtssatz

In die Berufsgruppe 4 des KollV für Handelsangestellte fallen Angestellte mit selbständiger Tätigkeit; dazu zählen beispielsweise Filialleiter, die selbständig über Waren, Lagerhaltung und sonstige Betriebsmittel Verfügungen treffen, die Warenpräsentation und/oder verkaufsfördernde Maßnahmen durchführen, zur selbständigen Preisgestaltung oder zur Preisgestaltung im Rahmen allgemeiner Richtlinien berechtigt sind und für die Abrechnung vereinnahmter Geldbeträge Sorge tragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110713

Im RIS seit

15.10.1998

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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