RS OGH 2019/11/26 2Ob232/98a, 9Ob68/00s, 9Ob70/00k, 1Ob104/00a, 9Ob6/03b, 7Ob273/03b, 6Ob191/05i, 7O

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Veröffentlicht am 24.09.1998
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Norm

ABGB §879 BIIo
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992

Rechtssatz

Aus den von der Rechtsprechung zum Kontrahierungszwang entwickelten Grundsätzen ist abzuleiten, dass es dem Monopolisten ganz allgemein verwehrt ist, seine faktische Übermacht in unsachlicher Weise auszuüben (hier: Verweigerung der Teilnahme als Eishockeyspieler an internationalen Bewerben der Eishockey-Nationalmannschaft durch die International Ide Hockey Federation (IIHF)).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110808

Im RIS seit

24.10.1998

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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