RS OGH 1998/12/15 14Os116/98

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Veröffentlicht am 15.12.1998
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Norm

StGB §74 Z5

Rechtssatz

Auch nach Ausscheiden der Strafbestimmung des Ehebruchs (§ 194 StGB) aus dem Rechtsbestand bringt der Vorwurf eines ehebrecherischen Umgangs, durch welchen der Ehemann vor seiner Ehefrau kompromittiert wird, einen Verlust an gesellschaftlicher Wertschätzung mit sich. Die Ankündigung, die Ehegattin über ein ehebrecherisches Verhältnis zu informieren, kann daher gefährliche Drohung mit einer Verletzung an Ehre begründen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111352

Dokumentnummer

JJR_19981215_OGH0002_0140OS00116_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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