Norm
StVO §52 Abs1 Z23Rechtssatz
Ein von diesem Verkehrszeichen betroffener Verkehrsteilnehmer hat den Vorrang erst nach Passieren dieses Vorschriftszeichens zu beachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112507Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009