Norm
EO §210 VBRechtssatz
Die Nebengebührensicherstellung ist eine selbständige Höchstbetragshypothek im Sinn des § 14 Abs 2 GBG. Damit kann aber auch aus der nicht gesondert sichergestellte Nebengebühren betreffenden Bestimmung des § 216 Abs 2 letzter Satz EO kein zwingendes Argument gegen die Anwendung des § 224 Abs 2 EO auch auf Nebengebührensicherstellungen abgeleitet werden.Die Nebengebührensicherstellung ist eine selbständige Höchstbetragshypothek im Sinn des Paragraph 14, Absatz 2, GBG. Damit kann aber auch aus der nicht gesondert sichergestellte Nebengebühren betreffenden Bestimmung des Paragraph 216, Absatz 2, letzter Satz EO kein zwingendes Argument gegen die Anwendung des Paragraph 224, Absatz 2, EO auch auf Nebengebührensicherstellungen abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112701Im RIS seit
19.11.1999Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012