Norm
ABGB §1404Rechtssatz
Der vertragliche Befreiungsanspruch des Schuldners gegen den Erfüllungsübernehmer unterliegt der 30jährigen Verjährungsfrist; kommt der Erfüllungsübernehmer seiner Verpflichtung zur Befreiung des Schuldners nicht nach und wurde der Schuldner vom Gläubiger mit Erfolg auf Zahlung der Schuld belangt, dann hat der Schuldner gegen den Erfüllungsübernehmer einen auf Zahlung gehenden Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung, der gemäß § 1489 ABGB der 3jährigen Verjährung unterliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112575Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009