RS OGH 1999/11/4 2Ob305/98m, 6Ob226/08s

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Veröffentlicht am 04.11.1999
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Norm

ABGB §1404
ABGB §1489 III

Rechtssatz

Der vertragliche Befreiungsanspruch des Schuldners gegen den Erfüllungsübernehmer unterliegt der 30jährigen Verjährungsfrist; kommt der Erfüllungsübernehmer seiner Verpflichtung zur Befreiung des Schuldners nicht nach und wurde der Schuldner vom Gläubiger mit Erfolg auf Zahlung der Schuld belangt, dann hat der Schuldner gegen den Erfüllungsübernehmer einen auf Zahlung gehenden Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung, der gemäß § 1489 ABGB der 3jährigen Verjährung unterliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112575

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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