RS OGH 1999/11/11 8ObS236/99k, 8ObS21/04b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1999
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Norm

IESG §3 Abs3

Rechtssatz

Der für die anspruchsbegründenden Tatsachen beweispflichtige Kläger muss nicht nur die Vereinbarung über die Anrechnung von Vordienstzeiten sondern auch die tatsächliche Zurücklegung derartiger Beschäftigungszeiten behaupten und beweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112692

Dokumentnummer

JJR_19991111_OGH0002_008OBS00236_99K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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