Norm
IESG §3 Abs3Rechtssatz
Der für die anspruchsbegründenden Tatsachen beweispflichtige Kläger muss nicht nur die Vereinbarung über die Anrechnung von Vordienstzeiten sondern auch die tatsächliche Zurücklegung derartiger Beschäftigungszeiten behaupten und beweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112692Dokumentnummer
JJR_19991111_OGH0002_008OBS00236_99K0000_001