RS OGH 1999/11/23 1Ob254/99f, 2Ob115/09i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1999
beobachten
merken

Norm

ZPO §272 B
ÄrzteG 1998 §54

Rechtssatz

Die vom Patienten verweigerte Entbindung des Arztes (in casu: als Zeugen) von dessen Verschwiegenheitspflicht darf nicht der Beweiswürdigung unterzogen werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 254/99f
    Entscheidungstext OGH 23.11.1999 1 Ob 254/99f
    Veröff: SZ 72/183
  • 2 Ob 115/09i
    Entscheidungstext OGH 10.06.2009 2 Ob 115/09i
    Vgl; Bem: Die Frage wurde in der Entscheidung offen gelassen, weil die Verweigerung der Entbindung ohnedies nicht in die Beweiswürdigung der Vorinstanzen eingeflossen war. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112763

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten