RS OGH 2019/12/19 4Ob320/99h, 4Ob198/00x, 4Ob166/00s, 4Ob39/01s, 4Ob176/01p, 4Ob207/02y, 4Ob103/03f,

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Veröffentlicht am 21.12.1999
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Norm

ABGB §43 C
  1. ABGB § 43 heute
  2. ABGB § 43 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Domain-Namen, die einen Namen enthalten oder namensmäßig anmuten, haben Kennzeichnungsfunktion und Namensfunktion; sie fallen demnach unter den Schutz des § 43 ABGB.Domain-Namen, die einen Namen enthalten oder namensmäßig anmuten, haben Kennzeichnungsfunktion und Namensfunktion; sie fallen demnach unter den Schutz des Paragraph 43, ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0113105

Im RIS seit

20.01.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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