Norm
§339 ABGBRechtssatz
Auch das Abstellen eines PKW vor der Hauseinfahrt auf öffentlichem Grund stellt eine Besitzstörung dar, weil die ungehinderte Zu- und Abfahrt Bestandteil des Besitzes ist (MietSlg 21.026; 23.028; 23.030; 25.022 u.v.a.). Der nicht näher begründeten Meinung Klickas (in Schwimann² Rz 41 zu § 339) und Spielbüchlers (in Rummel² Rz 3 zu § 339) wird nicht gefolgt.
Hat der Störer sich jedoch der Anordnung des Besitzers, binnen 3 Minuten wegzufahren, widrigenfalls er klagen werde, widerspruchslos gefügt und diese Frist auch eingehalten, kann von einem Verzicht auf Besitzschutz - der nach erfolgter Störung zulässig ist - ausgegangen werden. Die trotzdem erhobene Besitzstörungsklage ist abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:2000:RSP0000005Dokumentnummer
JJR_20000224_LG00199_03600R00020_00K0000_001