RS OGH 2000/2/24 36R20/00k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2000
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Norm

§339 ABGB

Rechtssatz

Auch das Abstellen eines PKW vor der Hauseinfahrt auf öffentlichem Grund stellt eine Besitzstörung dar, weil die ungehinderte Zu- und Abfahrt Bestandteil des Besitzes ist (MietSlg 21.026; 23.028; 23.030; 25.022 u.v.a.). Der nicht näher begründeten Meinung Klickas (in Schwimann² Rz 41 zu § 339) und Spielbüchlers (in Rummel² Rz 3 zu § 339) wird nicht gefolgt.

Hat der Störer sich jedoch der Anordnung des Besitzers, binnen 3 Minuten wegzufahren, widrigenfalls er klagen werde, widerspruchslos gefügt und diese Frist auch eingehalten, kann von einem Verzicht auf Besitzschutz - der nach erfolgter Störung zulässig ist - ausgegangen werden. Die trotzdem erhobene Besitzstörungsklage ist abzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2000:RSP0000005

Dokumentnummer

JJR_20000224_LG00199_03600R00020_00K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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