Norm
ZPO §27 Abs1Rechtssatz
In einem Verfahren mit absoluter Anwaltspflicht (§ 27 Abs 1 ZPO) kann die nach § 36 Abs 1 ZPO erforderliche Anzeige der Bestellung eines neuen Rechtsanwalts nicht durch einen Antrag auf Bestellung eines Kurators nach § 116 ZPO für die im Innenverhältnis zum Rechtsanwalt von diesem nicht mehr vertretene Prozesspartei ersetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113549Dokumentnummer
JJR_20000328_OGH0002_0010OB00335_99T0000_001