Norm
ABGB §6Rechtssatz
Richtlinienkonforme Interpretation darf den normativen Gehalt der nationalen Regelung nicht grundlegend neu bestimmen und kann im nationalen Recht keine neuen Institute (wie hier den angestrebten und in der Transparenz-Richtlinie gar nicht vorgesehenen Stimmrechtsausschluss) schaffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114158Im RIS seit
29.09.2000Zuletzt aktualisiert am
03.02.2026