RS OGH 2025/6/24 2Ob255/00i; 7Ob298/02b; 2Ob227/07g; 7Ob174/12g; 2Ob148/15a; 9Ob22/19d; 7Ob106/19t;

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Veröffentlicht am 28.09.2000
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Rechtssatz

Die Berücksichtigung von Vorteilen kommt nur gegenüber sachlich und zeitlich kongruenten Schadenersatzansprüchen in Betracht. Ein - durch eine wegen der Unfallsfolgen notwendige Umschulung - allenfalls künftig erzielbares höheres Einkommen ist mit dem früheren Schaden wegen Verdienstentganges nicht zeitlich, hinsichtlich der Umschulungskosten auch nicht sachlich kongruent.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114259

Im RIS seit

28.10.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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