RS OGH 2000/11/14 14Os128/00, 13Os151/04, 14Os103/06p, 11Os196/09x, 11Os38/15w, 12Os100/15w, 13Os43/

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Veröffentlicht am 14.11.2000
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Norm

StPO §290 Abs1

Rechtssatz

Die Pflicht des OGH zur Wahrnehmung materieller Nichtigkeitsgründe gilt auch zugunsten eines Mitangeklagten, hinsichtlich dessen von keiner Seite Nichtigkeitsbeschwerde erhoben wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114318

Im RIS seit

14.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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