RS OGH 2024/4/23 14Os128/00; 13Os151/04; 14Os103/06p; 11Os196/09x; 11Os38/15w; 12Os100/15w; 13Os43/1

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Veröffentlicht am 14.11.2000
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Norm

StPO §290 Abs1
  1. StPO § 290 heute
  2. StPO § 290 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Die Pflicht des OGH zur Wahrnehmung materieller Nichtigkeitsgründe gilt auch zugunsten eines Mitangeklagten, hinsichtlich dessen von keiner Seite Nichtigkeitsbeschwerde erhoben wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114318

Im RIS seit

14.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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