RS OGH 2000/11/15 3Ob136/00x, 2Ob55/07t, 1Ob208/07f, 4Ob98/08b, 2Ob235/13t, 8Ob46/19a, 5Ob224/18d, 7

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Veröffentlicht am 15.11.2000
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Norm

ZPO §496 Z3

Rechtssatz

Sekundäre Feststellungsmängel sind vom Berufungsgericht bei Vorliegen einer gesetzmäßig ausgeführten Rechtsrüge von Amts wegen wahrzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114379

Im RIS seit

15.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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