RS OGH 2010/9/22 8Ob9/01h, 8Ob2/09s, 8Ob162/09w

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Veröffentlicht am 25.01.2001
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Norm

KO §200

Rechtssatz

Bei Nichtannahme eines Zahlungsplanvorschlags ist kein Beschluss darüber zu fassen, dass dem Zahlungsplan die Bestätigung versagt wird.

Auch dann, wenn ein Zahlungsplan schon an der Nichtannahme durch die Gläubiger scheitert, steht dem Schuldner bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen der Eintritt in das Abschöpfungsverfahren offen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114757

Im RIS seit

24.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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