Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Bei den Familienzulagen nach Art 67 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (Beamtenstatut) handelt es sich gemäß Art 62 Abs 3 dieses Statuts um Bestandteile der Dienstbezüge des Beamten der Europäischen Gemeinschaften. Anrechnung der Direktzahlungen des Dienstgebers des Unterhaltspflichtigen auf dessen Unterhaltspflichten.Bei den Familienzulagen nach Artikel 67, des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (Beamtenstatut) handelt es sich gemäß Artikel 62, Absatz 3, dieses Statuts um Bestandteile der Dienstbezüge des Beamten der Europäischen Gemeinschaften. Anrechnung der Direktzahlungen des Dienstgebers des Unterhaltspflichtigen auf dessen Unterhaltspflichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115325Im RIS seit
20.04.2001Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013