Norm
ABGB §137 Abs2Rechtssatz
§ 137 Abs 2 ABGB beschränkt sich lediglich auf die Beziehungen zwischen Eltern und deren Kindern; er erstreckt sich hingegen nicht auf die Beziehungen zwischen Geschwistern, und somit namentlich auch nicht auf das Verhältnis der Beistandsverpflichtungen mehrerer Kinder ihren Eltern gegenüber.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115481Dokumentnummer
JJR_20010424_OGH0002_0010OB00046_01Y0000_005