RS OGH 2001/4/24 1Ob46/01y

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Veröffentlicht am 24.04.2001
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Norm

ABGB §137 Abs2

Rechtssatz

§ 137 Abs 2 ABGB beschränkt sich lediglich auf die Beziehungen zwischen Eltern und deren Kindern; er erstreckt sich hingegen nicht auf die Beziehungen zwischen Geschwistern, und somit namentlich auch nicht auf das Verhältnis der Beistandsverpflichtungen mehrerer Kinder ihren Eltern gegenüber.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115481

Dokumentnummer

JJR_20010424_OGH0002_0010OB00046_01Y0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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