Norm
ASVG §135 Abs1 Z3Rechtssatz
Abgesehen von dem Nachweis über die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung zu Beginn der psychotherapeutischen Behandlung kann der Nachweis über die Durchführung einer weiteren ärztlichen Untersuchung während der Dauer der Behandlung als Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherten auf einen Kostenzuschuss vom Versicherten nur dann verlangt werden, wenn vom Versicherungsträger dem Versicherten der Umfang der jeweiligen Abrechnungsperiode (zeitliche Dauer oder Anzahl von therapeutischen Sitzungen) so zeitgerecht bekanntgegeben wurde, dass der Versicherte über die Notwendigkeit einer solchen ärztlichen Untersuchung rechtzeitig informiert ist und sich einer solchen Untersuchung daher auch zeitgerecht unterziehen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115038Dokumentnummer
JJR_20010502_OGH0002_010OBS00081_01M0000_001