RS OGH 2001/5/15 5Ob121/01g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2001
beobachten
merken

Norm

MRG §27 Abs3

Rechtssatz

Nach dem Normzweck des § 27 MRG ist auch derjenige rückforderungsberechtigt, der bewusst eine illegale Ablöse leistet, damit der Abschluss eines Mietvertrages zustandekommt; dies auch dann, wenn er von vornherein beabsichtigt, die verlangte Ablöse wegen Verstoßes gegen § 27 Abs 1 MRG wieder zurückzuverlangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115130

Dokumentnummer

JJR_20010515_OGH0002_0050OB00121_01G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten