RS OGH 2001/6/7 2Ob136/01s, 5Ob34/16k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.2001
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Norm

ABGB §1445
MRG §1 Abs1
MRG §30 Abs1 F

Rechtssatz

Der Kündigungsschutz an sich, geht durch den Erwerb eines Teils des gemieteten Grundstückes durch den Mieter nicht unter. Es fehlt jeder vernünftige Grund dafür, dass der Mieter durch den Kauf seine Rechtsstellung hinsichtlich der ursprünglich mitgemieteten aber später nicht unterworbenen Grundstücksfläche, welche mit der erworbenen Liegenschaft eine wirtschaftliche Einheit bildet, verschlechtern wollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115345

Im RIS seit

07.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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