Norm
MRG §1Rechtssatz
Eine zu einem Gebäude (Einkaufsmarkt) mitgemietete Grundfläche (Parkplatz) verliert ihre Eigenschaft als "mitgemietete Grundfläche" iSd § 1 Abs 1 MRG weder dadurch, dass der Vermieter das Gebäude - unter Aufrechterhaltung des Mietvertrages - einem Dritten überträgt, noch dadurch, dass der Mieter in der Folge das Gebäude vom Rechtsnachfolger des Vermieters erwirbt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115344Dokumentnummer
JJR_20010607_OGH0002_0020OB00136_01S0000_001