RS OGH 2016/2/23 5Ob213/00k, 2Ob114/03h, 2Ob157/10t, 5Ob166/15w

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Veröffentlicht am 10.07.2001
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Rechtssatz

Der Umfang des Anspruchs gemäß § 1042 A ABGB richtet sich ganz nach der fremden Schuld, sodass der Schuldner alle Einwendungen gegen die Schuld auch dem Drittzahler entgegensetzen kann.Der Umfang des Anspruchs gemäß Paragraph 1042, A ABGB richtet sich ganz nach der fremden Schuld, sodass der Schuldner alle Einwendungen gegen die Schuld auch dem Drittzahler entgegensetzen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115415

Im RIS seit

09.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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