RS OGH 2001/8/23 15Os99/01, 13Os135/04, 11Os94/05s, 13Os112/07s, 14Os170/10x, 14Os48/11g, 12Os141/14

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Veröffentlicht am 23.08.2001
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Norm

SMG §28 Abs2 Fall2 A
SMG §28 Abs2 Fall3 A
SMG §28a Abs1 B
StPO §281 Abs1 Z8 Cc
StPO §281 Abs1 Z10

Rechtssatz

Gesteht der Beschwerdeführer zwar die Suchtgifteinfuhr (hier: von Deutschland nach Österreich) "nur in einer Tathandlung begangen" ausdrücklich zu, bestreitet er aber die Ausfuhr (hier: von Deutschland nach Österreich), mangelt es ihm an der Legitimation zur Anfechtung bloß einer der beiden (gleichwertigen) Begehungsformen des insoweit als alternatives Mischdelikt angelegten § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG ohne Einwand gegen die andere.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115527

Im RIS seit

22.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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