RS OGH 2001/9/5 16Ok2/01

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Veröffentlicht am 05.09.2001
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Rechtssatz

Durch die Neueinführung des § 44a KartG ist im § 80 KartG (Auslösung einer Rahmengebühr) keine inhaltliche Änderung eingetreten.Durch die Neueinführung des Paragraph 44 a, KartG ist im Paragraph 80, KartG (Auslösung einer Rahmengebühr) keine inhaltliche Änderung eingetreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115792

Dokumentnummer

JJR_20010905_OGH0002_0160OK00002_0100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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