Norm
StGB §28Rechtssatz
Verjährung einzelner iS einer gleichartigen "Verbrechensmenge" nur pauschal individualisierter Taten kann aus logischen Gründen nicht sinnvoll behauptet werden, weil der aus Z 9 lit b begehrte "Freispruch" nichts am Schuldspruch ändern würde.Verjährung einzelner iS einer gleichartigen "Verbrechensmenge" nur pauschal individualisierter Taten kann aus logischen Gründen nicht sinnvoll behauptet werden, weil der aus Ziffer 9, Litera b, begehrte "Freispruch" nichts am Schuldspruch ändern würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115706Im RIS seit
25.10.2001Zuletzt aktualisiert am
13.09.2024