RS OGH 2001/10/16 4Ob241/01x, 4Ob57/03s, 4Ob64/09d, 2Ob126/09g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.2001
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Norm

ABGB §367 A
ABGB §1091 A1
HGB §366 A

Rechtssatz

Die Vorschriften des Gutglaubenserwerbs nach § 367 ABGB sind auf den Erwerb von Mietrechten weder unmittelbar noch im Wege der Analogie anwendbar. Auch einem einverleibten Bestandrecht kommt keine von den anderen Bestandverträgen abweichende allgemeine Wirkung gegen Dritte zu.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 241/01x
    Entscheidungstext OGH 16.10.2001 4 Ob 241/01x
  • 4 Ob 57/03s
    Entscheidungstext OGH 29.04.2003 4 Ob 57/03s
    Vgl; nur: Die Vorschriften des Gutglaubenserwerbs nach § 367 ABGB sind auf den Erwerb von Mietrechten weder unmittelbar noch im Wege der Analogie anwendbar. (T1); Beisatz: Hier: Datenträger. (T2); Beisatz: Für einen gutgläubigen Erwerb eines Mieters bieten die §§ 367 ABGB, 366 HGB keine Grundlage. Die Berechtigung des Mieters, das auf dem gemieteten Datenträger gespeicherte Werk zu nutzen, setzt den Erwerb des entsprechenden Verwertungsrechts und keinen bloß lastenfreien Erwerb voraus. Verwertungsberechtigt kann der Mieter aber nur sein, wenn er das Werknutzungsrecht (die Werknutzungsbewilligung) gutgläubig erwerben konnte. (T3)
  • 4 Ob 64/09d
    Entscheidungstext OGH 21.04.2009 4 Ob 64/09d
    Vgl auch; Beisatz: Einen Gutglaubenserwerb gibt es bei Verwertungsrechten nicht. (T4)
  • 2 Ob 126/09g
    Entscheidungstext OGH 03.09.2009 2 Ob 126/09g
    nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115735

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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