Rechtssatz
Ein Beseitigungsanspruch steht in Domainstreitigkeiten (außerhalb des Sicherungsverfahrens) nicht nur in Fällen des Domain-Grabbing gemäß § 1 UWG, sondern auch bei Zeichenverletzungen gemäß § 43 ABGB oder gemäß § 9 UWG zu.Ein Beseitigungsanspruch steht in Domainstreitigkeiten (außerhalb des Sicherungsverfahrens) nicht nur in Fällen des Domain-Grabbing gemäß Paragraph eins, UWG, sondern auch bei Zeichenverletzungen gemäß Paragraph 43, ABGB oder gemäß Paragraph 9, UWG zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116231Im RIS seit
12.04.2002Zuletzt aktualisiert am
26.02.2025