RS OGH 2014/1/20 7Ob98/02s, 1Ob21/13i, 4Ob243/12g, 9Ob37/13a, 6Ob49/13v, 10Ob16/13w, 2Ob228/12m, 10O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.2002
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Norm

BWG idF BGBl 1993/532 §93 Abs2
WAG 1996 §23b Abs2

Rechtssatz

Der Anspruch nach § 93 Abs 2 BWG soll nicht zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen Begünstigung des Einlegers führen. Erhält nun der Berechtigte aus dem Konkurs seine auf ihn entfallende Quote ausgezahlt, so ist diese auf die S 200.000,-- anzurechnen, da ihm sonst mehr als die garantierten S 200.000,-- ungekürzt zukämen. Dies bedeutet, dass der zu ermittelnde Einlagensicherungsbetrag um jenen Prozentsatz zu mindern ist, mit dem bereits eine quotenmäßige Befriedigung der Ansprüche des Einlegers erfolgt ist.Der Anspruch nach Paragraph 93, Absatz 2, BWG soll nicht zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen Begünstigung des Einlegers führen. Erhält nun der Berechtigte aus dem Konkurs seine auf ihn entfallende Quote ausgezahlt, so ist diese auf die S 200.000,-- anzurechnen, da ihm sonst mehr als die garantierten S 200.000,-- ungekürzt zukämen. Dies bedeutet, dass der zu ermittelnde Einlagensicherungsbetrag um jenen Prozentsatz zu mindern ist, mit dem bereits eine quotenmäßige Befriedigung der Ansprüche des Einlegers erfolgt ist.

Entscheidungstexte

  • RS0116893">7 Ob 98/02s
    Entscheidungstext OGH 09.09.2002 7 Ob 98/02s
  • RS0116893">1 Ob 21/13i
    Entscheidungstext OGH 29.04.2013 1 Ob 21/13i
    Auch
  • RS0116893">4 Ob 243/12g
    Entscheidungstext OGH 23.05.2013 4 Ob 243/12g
    Auch
  • RS0116893">9 Ob 37/13a
    Entscheidungstext OGH 25.06.2013 9 Ob 37/13a
    Auch
  • RS0116893">6 Ob 49/13v
    Entscheidungstext OGH 04.07.2013 6 Ob 49/13v
    Auch
  • RS0116893">10 Ob 16/13w
    Entscheidungstext OGH 23.07.2013 10 Ob 16/13w
    Auch; Beisatz: Diese Erwägungen treffen gleichermaßen auf die Ansprüche nach § 23b Abs 2 WAG 1996 zu, sodass auch der nach dieser Bestimmung gesicherte Betrag von 20.000 EUR um jenen Prozentsatz zu mindern ist, der der ausgeschütteten Quote entspricht. (T1)
  • RS0116893">2 Ob 228/12m
    Entscheidungstext OGH 30.07.2013 2 Ob 228/12m
    Auch; Beis wie T1
  • RS0116893">10 Ob 39/13b
    Entscheidungstext OGH 12.09.2013 10 Ob 39/13b
    Beis wie T1
  • RS0116893">7 Ob 74/13b
    Entscheidungstext OGH 17.09.2013 7 Ob 74/13b
    Auch; Auch Beis wie T1
  • RS0116893">4 Ob 159/13f
    Entscheidungstext OGH 20.01.2014 4 Ob 159/13f
    Vgl auch; Beis ähnlich wie T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116893

Im RIS seit

09.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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