Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Die Klausel in AGB "Das Kreditinstitut haftet nur für die sorgfältige Auswahl des Drittverwahrers" verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB und ist daher unzulässig.Die Klausel in AGB "Das Kreditinstitut haftet nur für die sorgfältige Auswahl des Drittverwahrers" verstößt gegen Paragraph 879, Absatz 3, ABGB und ist daher unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117279Dokumentnummer
JJR_20021119_OGH0002_0040OB00179_02F0000_015