Norm
KSchG §6 Abs2 Z1Rechtssatz
§ 6 Abs 2 Z 1 KSchG untersagt die - nicht ausgehandelte - Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes des Unternehmers ohne sachliche Rechtfertigung, insbesondere ohne Leistungsstörung des Verbrauchers.Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer eins, KSchG untersagt die - nicht ausgehandelte - Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes des Unternehmers ohne sachliche Rechtfertigung, insbesondere ohne Leistungsstörung des Verbrauchers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117366Im RIS seit
20.12.2002Zuletzt aktualisiert am
12.12.2024