RS OGH 2015/11/23 5Ob49/02w, 5Ob108/15s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.2002
beobachten
merken

Rechtssatz

Wird das Fondsdarlehen nach dem Rückzahlungsbegünstigungsgesetz vorzeitig zurückbezahlt, so ergibt sich eine Ausnahme von der Anwendung des Mietrechtsgesetzes nur nach §53 MRG, nämlich in die Richtung, dass §16 MRG nicht gilt. Die übrigen Bestimmungen des MRG sind jedoch anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117356

Im RIS seit

02.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten