Norm
ZPO §530 Abs1 Z7 F7Rechtssatz
Wird die begehrte Wiederaufnahme auf eine in einer "neu aufgefundenen" Urkunde enthaltene Zeugenaussage gestützt, stellt in Wahrheit diese Aussage das "neue Beweismittel" dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117482Im RIS seit
24.04.2003Zuletzt aktualisiert am
20.11.2013