RS OGH 2005/2/16 7Ob51/03f, 7Ob296/04m

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Veröffentlicht am 28.04.2003
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Norm

KFG §1 Abs2 litc
AHVB 1997 Art7 Pkt5
ARB 1994 Art19

Rechtssatz

Qualifikation einer Parade von Oldtimer-Traktoren als kraftfahrsportliche Veranstaltung im Sinne des § 1 Abs 2 lit c KFG, wenn es sich dabei um einen "Leistungswettbewerb" (arg: Bewertung der Fahrzeuge und Lenker) handelt, mag auch eine technisch-motorische Kraftleistung nicht im Vordergrund stehen. Auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten kommt es (anders als nach § 4 Abs 1 Z 5 KHVG 1994) nicht an. Risikoausschluss für Unfälle, die in der Kfz-Haftpflicht versicherbar sind.Qualifikation einer Parade von Oldtimer-Traktoren als kraftfahrsportliche Veranstaltung im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, Litera c, KFG, wenn es sich dabei um einen "Leistungswettbewerb" (arg: Bewertung der Fahrzeuge und Lenker) handelt, mag auch eine technisch-motorische Kraftleistung nicht im Vordergrund stehen. Auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten kommt es (anders als nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 5, KHVG 1994) nicht an. Risikoausschluss für Unfälle, die in der Kfz-Haftpflicht versicherbar sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117590

Dokumentnummer

JJR_20030428_OGH0002_0070OB00051_03F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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