Norm
MRG §16 Abs9Rechtssatz
Es besteht die Möglichkeit, eine Wertsicherungsvereinbarung nach § 16 Abs 9 erster Fall MRG selbständig zu überprüfen, und zwar unabhängig davon, ob die Dreijahresfrist für die Überprüfung des Hauptmietzinses bereits abgelaufen ist.Es besteht die Möglichkeit, eine Wertsicherungsvereinbarung nach Paragraph 16, Absatz 9, erster Fall MRG selbständig zu überprüfen, und zwar unabhängig davon, ob die Dreijahresfrist für die Überprüfung des Hauptmietzinses bereits abgelaufen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117892Im RIS seit
12.06.2003Zuletzt aktualisiert am
14.10.2025