Norm
SMG §28 Abs1 ARechtssatz
Ein mit Verteilungsvorsatz verbundener (Inlandsbesitz)Besitz einer großen Menge Suchtgift nach § 28 Abs 1 zweiter Fall SMG kann mit der vom Täter zuvor bewirkten Ausfuhr und Einfuhr einer (insoweit) identen Suchtgiftmenge nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG real konkurrieren.Ein mit Verteilungsvorsatz verbundener (Inlandsbesitz)Besitz einer großen Menge Suchtgift nach Paragraph 28, Absatz eins, zweiter Fall SMG kann mit der vom Täter zuvor bewirkten Ausfuhr und Einfuhr einer (insoweit) identen Suchtgiftmenge nach Paragraph 28, Absatz 2, zweiter und dritter Fall SMG real konkurrieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117789Im RIS seit
24.07.2003Zuletzt aktualisiert am
07.03.2019