Norm
StPO §152 Abs1 Z2aRechtssatz
Einen Entfall des Entschlagungsrechts bei Hervorkommen neuer Beweisergebnisse (nach Durchführung einer kontradiktorischen Vernehmung im Sinn des § 162a StPO) sieht das Gesetz nicht vor.Einen Entfall des Entschlagungsrechts bei Hervorkommen neuer Beweisergebnisse (nach Durchführung einer kontradiktorischen Vernehmung im Sinn des Paragraph 162 a, StPO) sieht das Gesetz nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118084Im RIS seit
30.10.2003Zuletzt aktualisiert am
17.12.2024