Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Die Klausel in AGB "Sie stimmen zu, dass Sendungen von uns jederzeit aus jedem beliebigen Grund geöffnet und geprüft werden dürfen."
verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB und ist daher unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118220Dokumentnummer
JJR_20031007_OGH0002_0040OB00130_03A0000_003