Rechtssatz
Auch bei Abbuchung im Wege des Lastschriftverfahrens trifft den Bereicherungskläger die Beweislast für die von ihm behauptete Rechtsgrundlosigkeit der Leistung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118073Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009