RS OGH 2014/11/25 14Os123/03, 15Os12/05m, 11Os53/05m, 11Os116/14i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2003
beobachten
merken

Rechtssatz

Beim Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist auch bei in kurzer zeitlicher Abfolge gegen dasselbe Tatopfer gerichteten mehrfachen Angriffen - im Fall getrennter Handlungskomplexe - Deliktswiederholung (echte Realkonkurrenz) möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118269

Im RIS seit

20.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten