Norm
StPO §259Rechtssatz
Als gegen einen Freispruch im schöffengerichtlichen Verfahren gerichteter materieller Nichtigkeitsgrund kommt nur § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO in Frage, auch dann, wenn der Freispruch auf mangelnde Strafwürdigkeit nach § 42 StGB gegründet wurde.Als gegen einen Freispruch im schöffengerichtlichen Verfahren gerichteter materieller Nichtigkeitsgrund kommt nur Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 9, Litera a, StPO in Frage, auch dann, wenn der Freispruch auf mangelnde Strafwürdigkeit nach Paragraph 42, StGB gegründet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118286Im RIS seit
18.12.2003Zuletzt aktualisiert am
04.09.2017