RS OGH 2022/8/29 3Ob70/03w, 2Ob143/09g, 2Ob156/10w, 2Ob173/12y, 9Ob64/18d, 6Ob216/21i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2003
beobachten
merken

Rechtssatz

Ebenso wie Bestimmungen der Bauordnung sind auch Auflagen, die im Rahmen der Baubewilligung erteilt werden, als Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB anzusehen.Ebenso wie Bestimmungen der Bauordnung sind auch Auflagen, die im Rahmen der Baubewilligung erteilt werden, als Schutzgesetze iSd Paragraph 1311, ABGB anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118358

Im RIS seit

26.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten