Rechtssatz
Ebenso wie Bestimmungen der Bauordnung sind auch Auflagen, die im Rahmen der Baubewilligung erteilt werden, als Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB anzusehen.Ebenso wie Bestimmungen der Bauordnung sind auch Auflagen, die im Rahmen der Baubewilligung erteilt werden, als Schutzgesetze iSd Paragraph 1311, ABGB anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118358Im RIS seit
26.12.2003Zuletzt aktualisiert am
14.11.2022