RS OGH 2025/12/18 10ObS195/03d; 9ObA116/05g; 6Ob175/07i; 7Ob219/13a; 3Ob5/16f; 2Ob137/18p; 3Ob181/18

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Veröffentlicht am 16.12.2003
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Rechtssatz

Die materielle Rechtskraft bezieht sich allein auf die im Urteil festgestellte Rechtsfolge; die Urteilselemente (Tatsachenfeststellungen und rechtliche Beurteilung) werden - isoliert betrachtet - nicht von der Rechtskraft erfasst.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118570

Im RIS seit

15.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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