Norm
StPO §345 Abs1 Z9Rechtssatz
Ein Widerspruch zwischen Niederschrift (§ 331 Abs 3 StPO) und Wahrspruch ohne Verbesserungsauftrag ist unter dem Aspekt der Nichtigkeitsgründe bedeutungslos.Ein Widerspruch zwischen Niederschrift (Paragraph 331, Absatz 3, StPO) und Wahrspruch ohne Verbesserungsauftrag ist unter dem Aspekt der Nichtigkeitsgründe bedeutungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118546Im RIS seit
13.03.2004Zuletzt aktualisiert am
12.11.2018