RS OGH 2004/4/29 8Ob28/04g, 8Ob61/04k, 8Ob9/05i, 8ObA96/05h, 8ObA64/06d, 9ObA7/07f, 8ObA88/07k, 8ObA

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Veröffentlicht am 29.04.2004
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Rechtssatz

Wird die Entscheidung der zweiten Instanz auch auf eine selbständig tragfähige Hilfsbegründung gestützt, muss auch diese im außerordentlichen Rechtsmittel bekämpft werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118709

Im RIS seit

29.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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