RS OGH 2004/8/18 4Ob112/04f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.08.2004
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Norm

ABGB §879 Abs3 E

Rechtssatz

Die Klausel: "Laden Sie Ihr Konto rechtzeitig innerhalb der Gültigkeitsdauer (ein Jahr plus 3 Monate) auf, sonst verlieren Sie Ihre Rufnummer und das restliche Guthaben!" ist gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119307

Dokumentnummer

JJR_20040818_OGH0002_0040OB00112_04F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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